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BVerwG, 20.11.1990 - 4 B 170.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans erst mit Abschluss des Planaufstellungsverfahrens - Rechtmäßigkeit einer so genannten Veränderungssperre im Rahmen eines Planaufstellungsverfahrens
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 21.09.1990 - Bf II 54/90
- BVerwG, 20.11.1990 - 4 B 170.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch …
Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 4 B 170.90
Das Berufungsgericht ist deshalb bei der Verneinung des Feststellungsinteresses zu Recht von dem - bereits geklärten - Grundsatz ausgegangen, wonach die Billigung des Verwaltungshandelns durch ein mit mehreren rechtskundigen Richtern besetztes Kollegialgericht einen Schuldvorwurf regelmäßig ausschließt, so daß ein Amtshaftungsprozeß offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. z.B. Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Nr. 47).